Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen stellt folgenden Antrag: Der Rat der Stadt Vreden beschließt:
Dreistufiges Konzept zu Beseitigung von Schottergärten und Kunstrasenflächen in Vredener Privatgärten. Das 3 stufige Konzept besteht aus:
Stufe 1
Informationsveranstaltung Presse und Online Information zu Schottergärten und Kunstrasen im Garten.
Stufe 2
halbjähriges Förderprogramm zu Anschubfinanzierung des Rückbaus unzulässiger Schottergärten.
Stufe 3
Nutzung des Ordnungsrechts zum Rückbau von Schottergärten und Kunstrasenflächen in Gärten.

Begründung:
Seit 2019 gilt in der Landesbauordnung ein Begrünungsgebot. Streng genommen gilt dieses Gebot sogar schon seit 2000. In der Landesbauordnung steht dazu: nicht überbaute Flächen müssen wasseraufnahmefähig gestaltet und begrünt werden. Ausgenommen sind Flächen, die für eine andere zulässige Nutzung gebraucht werden.
Ab 2024 gibt es dazu eine begriffliche Klarstellung: Schotterungen und Kunstrasen sind keine zulässige Gestaltung von nicht überbauten Flächen. Das heißt Schottergärten und auch Kunstrasen waren in NRW schon lange verboten – die neue Landesbauordnung stellt das jetzt nur noch einmal ganz explizit klar. Daraus ergibt sich: Das Verbot galt schon vorher, also auch für bereits bestehende Schottergärten.
