…ist der 30. August 2009. „Vergessen scheint die eigene Argumentation u. a. von Landtagspräsidentin von Dinther bei der mündlichen Verhandlung vor dem Landesverfassungsgericht noch nachdrücklich vorgetragen: Man wolle Kosten einsparen, die Wahlbeteiligung erhöhen und die Zahl der Wahltermine senken – alles im Interesse des Gemeinwohls. Das ist scheinheilig und mehr als durchsichtig. Hier geht es nur um wahltaktisches Interesse. Ausbaden müssen es die Kommunen, für die Mehrarbeit und Mehrkosten anfallen, und deren Bedienstete, die zusätzlich belastet werden. Das ist unzumutbar. Wir fordern die Regierungsparteien nochmals auf, die Kommunalwahl mit der Bundestagswahl zusammenzulegen. Das ist gerade nach dem Urteil von heute die einzige Alternative“, erklärten die Vorsitzenden der Grünen NRW, Daniela Schneckenburger und Arndt Klocke.