Das Landesverfassungsgericht in Münster hat die von der schwarz-gelben Landesregierung geplante Zusammenlegung der Kommunalwahl in NRW mit der Europawahl am 7. Juni gekippt.
„Dieses Urteil schafft Klarheit: Auch CDU und FDP dürfen Demokratie nicht willkürlich beugen, sogar verletzen und beschädigen, sowie die Legitimation der kommunalen Vertretungen unterwandern. Wir wissen jetzt eindeutig, dass der Zeitraum von viereinhalb Monaten zwischen Wahl und Ende der Wahlperiode mit dem Demokratieprinzip kollidiert“, erklären die Vorsitzenden der Grünen NRW, Daniela Schneckenburger und Arndt Klocke zum heutigen Urteil der Richter in Münster.